Schritt 10: Beendigung des Aufenthalts

Bezogen auf dein Studium

Zur Beendigung deines Studiums musst du dich an der Universität exmatrikulieren.

Zur Exmatrikulation gibt es ein Formular, das verschiedene Institutionen an der Universität unterschreiben müssen.

Vor der Exmatrikulation solltest du dir bei deinem Prüfungsamt natürlich sämtliche Leistungsbestätigungen einholen, wie Zeugnisse, erfolgreiche Teilnahme an Kursen und ähnliches.

 

Bezogen auf dein Leben in Magdeburg

Solltest du nur für eine begrenzte Zeit in Deutschland sein, musst du dich wieder im Bürgerbüro abmelden. Dies gilt nicht, wenn du innerhalb von Deutschland umziehst, hier musst du dich nur beim Bürgerbüro in deiner neuen Stadt anmelden. Hierzu wird die Wohnungsgeberbestätigung benötigt.

Des Weiteren:

Als EU-Student gilt für dich, dass du dich beim Bürgerbüro abmelden musst, sobald du Deutschland verlässt.

Als Nicht-EU-Student musst du dich nicht nur beim Bürgerbüro abmelden sondern auch bei deiner Krankenkasse. Solltest dich entschließen, länger in  Deutschland zu bleiben, musst du noch vor der Exmatrikulation die Ausländerbehörde darüber informieren, dass du dein Studium beendest.

 

In Kürze wird dieser an dieser Stelle auch eine Checkliste für die "letzten Schritte in Magdeburg" verfügbar sein!

Letzte Änderung: 16.07.2019 - Ansprechpartner: Webmaster