Schritt 1: Wohnen in Magdeburg

Um in Magdeburg wohnen und studieren zu dürfen, braucht ihr selbstverständlich eine Wohnung mit einem Mietvertrag. Man benötigt ihn zur Anmeldung im Bürgerbüro sowie für eure Immatrikulation.

Bei der Wohnungssuche gibt es zwei Möglichkeiten: entweder ihr findet ein Platz im Wohnheim oder ihr müsst euch selbst auf die Suche nach einer Wohnung begeben.

  1. Studentenwerk: Ihr bewerbt euch beim Studentenwerk um eine Wohnung. Die Kapazität an Wohnungen in den Wohnheimen ist allerdings begrenzt, so dass ihr euch früh genug darum kümmern solltet.
    Hier findet ihr weitere Informationen zum Bewerbungsprozess um einen Platz im Wohnheim: http://www.studentenwerk-magdeburg.de/wohnen/wohnheimantrag/
    Das Personal des Studentenwerks gibt euch gerne weitere Informationen. Wenn ihr nur für eine kurze Zeit in Magdeburg bleiben wollt, solltet ihr unbedingt einen Antrag auf eine möblierte Wohnung stellen.
  2. Private Vermieter: Leider schaffen es nicht alle Studenten einen Platz im Wohnheim zu bekommen. Daher haben wir euch auch eine Liste mit möglichen Vermietern von Wohnungen zusammengestellt. Die Universität hat zudem eine Liste von FAQ zum Thema "Wohnen" erstellt.

In beiden Fällen wird für das Zimmer bzw. für die Wohnung eine Kaution anfallen. Bei vielen privaten Vermieter, WG-Zimmern etc. sind es häufig 1-2 Kaltmieten. Bitte beachtet dies in eurer Finanzplanung. Die Kaution bekommt ihr erst nach Auszug und ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung zurück.

Achtet bitte darauf, dass die Wohnung bereits mit dem Nötigsten ausgestattet ist.

Wenn ihr Probleme bei der Wohnungssuche hast, könnt ihr dazu gerne unsere Wohnungssuchekoordinatoren kontaktieren. Oder kontaktieren Sie wohnung@studentenwerk-magdeburg.de .

Solltet ihr für einige Tage eine Unterkunft in Magdeburg benötigen, könnt ihr in dieser Liste einen Überblick über die Magdeburger Hotels erhalten.

 

Rundfunkbeitrag (früher: GEZ)

Zusätzlich muss für jede Wohnung in Deutschland der Rundfunkbeitrag geleistet werden. Dieser beträgt ca. 18,- EUR pro Monat und dient zur Finanzierung der Fernseh-, Radio- und Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften (ARD, ZDF, etc.). Der Rundfunkbeitrag muss auch von ausländischen Studierenden gezahlt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ihr Studierende eines Austauschprogramme wie ERASMUS oder Stipendiaten seid.

Solltet ihr ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft haben, muss für diese Wohnung ebenfalls nur einmal der Rundfunkbeitrag geleistet werden (die Anzahl der Mitbewohner ist egal). Normalerweise meldet sich eine Person für den Rundfunkbeitrag an und erhält von seinen Mitbewohnern den entsprechenden Anteil des Beitrags. Klärt solche Fragen am Besten bevor ihr euren Mietvertrag unterschreibt, damit es später nicht zu unnötigen Problemen kommt. 

Wenn ihr in einem Wohnheimzimmer lebt, muss zwischen Wohnungs-/WG-ähnlichen Räumlichkeiten und Zimmern, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, unterschieden werden. Hierbei gelten die vom Flur abgehenden Zimmer als alleinstehende Wohnungen (somit ist der volle Beitrag fällig). Die WG-ähnlichen Räumlichkeiten können auch wie eine Wohngemeinschaft behandelt werden. Fragt im Zweifel bei Eurem Vermieter nach.

Weitere Informationen zum Thema "Rundfunkbeitrag" erhaltet ihr hier.

Letzte Änderung: 21.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster